Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
„Der Neuwagenacker ist mit Risiken gespickt, wie ein Minenfeld" heißt es im BVfK - Wochenendticker vom 7. April 2018. Wer den Suchbegriff „Schneeballsystem“ im BVfK- Newsletter-Archiv (vorher einloggen) eingibt, erhält weitere fünf Ergebnisse zu diesem brisanten Thema.
Und es wird deutlich, dass es bei dem Problem nicht nur um leicht zu identifizierende kriminelle Akteure geht, wie bei der Firma Luxocars, über die wir am vergangenen Samstag berichtet haben (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an), sondern auch immer wieder professionelle und gestandener Händler in einen gefährlichen Vorkasse-Strudel geraten.
Dann muss man plötzlich mit Erschrecken solche Informationen wie „Wir haben bereits vor sechs Wochen über 120.000 € überwiesen und warten vergeblich auf die Fahrzeuge“ lesen. Dabei kennt man sich doch seit Jahren und war auch schon so manches Bier miteinander trinken.
Und man fragt sich, warum jemand, der jahrelang Millionen gedreht hat, plötzlich nicht in der Lage zu sein scheint, entweder umgehend die versprochene Ware zu liefern oder das Geld sofort zurück zu zahlen?
Steckt mein Lieferant vielleicht doch in Schwierigkeiten und muss er erst an anderer Stelle eine entsprechend hohe Vorkasse-Zahlung verlangen, um meine Ware bei seinem Lieferanten bezahlen zu können? Und wenn ja, was sind die Ursachen für eine solche Situation? Schlecht gewirtschaftet oder an unseriöse Bezugsquellen geraten, dort selbst Vorkasse geleistet und somit selbst Opfer geworden?
Nunja, alter Hase und vertrauensseliges Opfer passen eigentlich nicht so richtig zusammen - allerdings kann auch der ein gewisses Restrisiko nie ausschließen.
Ebenso wenig wird sich die Praxis ungesicherter Vorkasse-Zahlungen dauerhaft ganz beseitigen lassen, wenngleich es Treuhand- und Abwicklungssysteme (BVfK-Rechtsabteilung und https://sicherbezahlen.de) gibt, die für die notwendige gegenseitige Sicherheit sorgen können.
Was kann man also tun, wenn sich das verlockende Geschäft nicht anders realisieren lässt, als den Kaufpreis vor Anlieferung zu überweisen?
Man sollte z.B. klären, ob die Fahrzeuge bereits gebaut sind und wo sie sich befinden. Das Geld sollte nur jemand bekommen, der nachweisen kann, dass er uneingeschränkt über die Fahrzeuge verfügen kann. Er sollte Fahrgestellnummern und Fotos übermitteln können.
Es kann auch nicht schaden, mal beim BVfK nachzufragen, ob man diesem Lieferanten vertrauen kann, oder ob es schon Beschwerden wegen verzögerter oder ausgebliebener Lieferungen gegeben hat.
Dann können wir helfen, ohne etwas an die große Glocke zu hängen und vielleicht vermeiden, dass jemand, der um seine Existenz kämpft, durch eine öffentliche Warnung endgültig ruiniert wird, da dann niemand mehr mit ihm Geschäfte machen will.
Daher soll dieser Artikel dazu dienen, das Bewusstsein bei allen Beteiligten zu schärfen, um Indizien und Warnhinweise rechtzeitig zu erkennen. Es soll auch denjenigen, die mit großen Geldern jonglieren, die nicht ihre eigenen sind, ihre Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern vor Augen führen. Die Grenzen sind im hektischen Tagesgeschäft manchmal schnell überschritten und wenn dann das „es wird schon gut gehen“ nicht mehr funktioniert, kann auch schnell der Staatsanwalt vor der Tür stehen.
Möge dieser Beitrag dafür sorgen, dass Sie von solchen Ereignissen immer verschont bleiben und möglichst nicht nur wöchentlich lesen, sondern auch berichten können:
Gemeinsam mit dem BVfK hat es wieder geklappt, denn auch diese Woche galt:
Alles Gute für meinen Autohandel!
Schöne Pfingsttage wünscht
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de