BVfK - Wochenendticker 8. Juni 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Wir haben vor sechs Wochen über 120.000 € überwiesen und warten vergeblich auf die Fahrzeuge.

 

Jahrelang Millionen gedreht und plötzlich nicht in der Lage, die versprochene Ware zu liefern oder das Geld zurückzuzahlen?

 

Beim BVfK nachfragen, ob man diesem Lieferanten vertrauen kann.

 

Wenn das „es wird schon gut gehen“ nicht mehr funktioniert, kann schnell der Staatsanwalt vor der Tür stehen.

 

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 45: Die wichtigsten Faktoren um mit Newslettern erfolgreich zu sein.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„Muss ich dafür wirklich aufkommen?“ Gewährleistungsfall oder nicht? Auch die Gerichte stochern im Nebel.

Termine:

12.09.2019: BVfK-IAA-Händlerabend >>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

02.05.2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen" 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Der Neuwagenacker ist mit Risiken gespickt, wie ein Minenfeld" heißt es im BVfK - Wochenendticker vom 7. April 2018. Wer den Suchbegriff „Schneeballsystem“ im BVfK- Newsletter-Archiv (vorher einloggen)  eingibt, erhält weitere fünf Ergebnisse zu diesem brisanten Thema.

Und es wird deutlich, dass es bei dem Problem nicht nur um leicht zu identifizierende kriminelle Akteure geht, wie bei der Firma Luxocars, über die wir am vergangenen Samstag berichtet haben (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an), sondern auch immer wieder professionelle und gestandener Händler in einen gefährlichen Vorkasse-Strudel geraten.

Dann muss man plötzlich mit Erschrecken solche Informationen wie „Wir haben bereits vor sechs Wochen über 120.000 € überwiesen und warten vergeblich auf die Fahrzeuge“ lesen. Dabei kennt man sich doch seit Jahren und war auch schon so manches Bier miteinander trinken.

Und man fragt sich, warum jemand, der jahrelang Millionen gedreht hat, plötzlich nicht in der Lage zu sein scheint, entweder umgehend die versprochene Ware zu liefern oder das Geld sofort zurück zu zahlen?

Steckt mein Lieferant vielleicht doch in Schwierigkeiten und muss er erst an anderer Stelle eine entsprechend hohe Vorkasse-Zahlung verlangen, um meine Ware bei seinem Lieferanten bezahlen zu können? Und wenn ja, was sind die Ursachen für eine solche Situation? Schlecht gewirtschaftet oder an unseriöse Bezugsquellen geraten, dort selbst Vorkasse geleistet und somit selbst Opfer geworden?

Nunja, alter Hase und vertrauensseliges Opfer passen eigentlich nicht so richtig zusammen - allerdings kann auch der ein gewisses Restrisiko nie ausschließen.

Ebenso wenig wird sich die Praxis ungesicherter Vorkasse-Zahlungen dauerhaft ganz beseitigen lassen, wenngleich es Treuhand- und Abwicklungssysteme (BVfK-Rechtsabteilung und https://sicherbezahlen.de) gibt, die für die notwendige gegenseitige Sicherheit sorgen können.

Was kann man also tun, wenn sich das verlockende Geschäft nicht anders realisieren lässt, als den Kaufpreis vor Anlieferung zu überweisen?

Man sollte z.B. klären, ob die Fahrzeuge bereits gebaut sind und wo sie sich befinden. Das Geld sollte nur jemand bekommen, der nachweisen kann, dass er uneingeschränkt über die Fahrzeuge verfügen kann. Er sollte Fahrgestellnummern und Fotos übermitteln können.

Es kann auch nicht schaden, mal beim BVfK nachzufragen, ob man diesem Lieferanten vertrauen kann, oder ob es schon Beschwerden wegen verzögerter oder ausgebliebener Lieferungen gegeben hat.

Dann können wir helfen, ohne etwas an die große Glocke zu hängen und vielleicht vermeiden, dass jemand, der um seine Existenz kämpft, durch eine öffentliche Warnung endgültig ruiniert wird, da dann niemand mehr mit ihm Geschäfte machen will.

Daher soll dieser Artikel dazu dienen, das Bewusstsein bei allen Beteiligten zu schärfen, um Indizien und Warnhinweise rechtzeitig zu erkennen. Es soll auch denjenigen, die mit großen Geldern jonglieren, die nicht ihre eigenen sind, ihre Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern vor Augen führen. Die Grenzen sind im hektischen Tagesgeschäft manchmal schnell überschritten und wenn dann das „es wird schon gut gehen“ nicht mehr funktioniert, kann auch schnell der Staatsanwalt vor der Tür stehen.

Möge dieser Beitrag dafür sorgen, dass Sie von solchen Ereignissen immer verschont bleiben und möglichst nicht nur wöchentlich lesen, sondern auch berichten können:

Gemeinsam mit dem BVfK hat es wieder geklappt, denn auch diese Woche galt:

 Alles Gute für meinen Autohandel!

Schöne Pfingsttage wünscht

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 45: Die wichtigsten Faktoren um mit Newslettern erfolgreich zu sein

E-Mail Newsletter gehören wohl eher zu den Dinos des Marketings und oft, man kennt es ja aus der eigenen Inbox, werden die E-Mails ungelesen gelöscht. Lohnt es sich dann eigentlich noch Newsletter zu schreiben? Wir sagen ja! Denn immer noch zählt der Newsletter zu den besten und wichtigsten Kommunikationsmitteln, um mit seinen Kunden in Kontakt zu bleiben.

Damit der eigene Newsletter nicht zu denen gehört, die ungelesen gelöcht werden, sollte man ein paar Dinge berücksichtigen.

Wer ist die Zielgruppe?

Aufgrund der DSGVO müssen sich die Empfänger von Newslettern nun selbst anmelden und es ist schwieriger geworden große Empfängerlisten zu generieren. Dennoch haben sich die Empfänger möglicherweise als Reaktion auf ein bestimmtes Thema oder einen Beitrag bei Ihnen für den Newsletter angemeldet, somit lässt sich gut das Interesse ermitteln und es hilft Ihnen dabei den richtigen Content zu liefern. Versetzen Sie sich also immer in die Lage des Empfängers und fragen Sie sich, welche Informationen können hilfreich oder von Interesse sein?

Was wollen Sie mit Ihrem Newsletter erreichen?

Newsletter können unterschiedlichen Zielen dienen und so sollte bei der Wahl der Inhalte immer berücksichtigt werden, ob Sie Neukunden gewinnen oder Bestandskunden binden möchten. Vielleicht wollen Sie auch einfach nur Traffic generieren oder eine bestimmte Leistung hervorheben und anbieten. Wenn Sie Ihre Empfänger kennen und wissen, welches Zeil Sie erreichen wollen, so fehlt im Grunde nicht mehr viel.

Nutzen Sie eine professionelle Newsletter-Software

Das ist wichtig, da eine gute Software wichtige Informationen liefert und viel Arbeit abnimmt, zumal die E-Mail-Vorlagen ein für die Leser ansprechendes und für mobile Geräte optimiertes Design bieten.

Sie kümmert sich automatisch um die Bearbeitung der Rückläufer und gibt Auskunft über die Anzahl der geöffneten Mails und welche Links angeklickt wurden. Das hilft Ihnen bei der Bestimmung der Inhalte Ihres nächsten Newsletters. Außerdem bietet eine gute Newsletter-Software Ihren Empfängern die Möglichkeit sich abzumelden oder den Besuchern Ihrer Webseite sich anzumelden. So halten Sie die Empfängerlisten immer aktuell und sauber.

Wählen Sie eine knackige und aussagekräftige Betreffzeile

Denn das, was man als erstes liest, ist entscheidend darüber, ob die Mail geöffnet oder gelöscht wird.

Happy Mailing und ein sonniges Wochenende!

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„Muss ich dafür wirklich aufkommen?“

 

Gewährleistungsfall oder nicht? Auch die Gerichte stochern im Nebel.

Es ist der Klassiker in der BVfK-Rechtsabteilung: Der mit recht fortgeschrittener Laufleistung verkaufte Gebrauchte macht auf einmal Probleme und der Kunde will sich über die Gewährleistung schadlos halten. Bei dem einen Fahrzeug ist es der Anlasser, beim anderen die Steuerkette, bei wieder einem anderen Fahrzeug vielleicht das Getriebe. Doch mit Verweis auf die Laufleistung und das Alter des Fahrzeugs ist die Frage der BVfK-Mitglieder stets die gleiche: „Muss ich dafür wirklich aufkommen?“

Gegenfrage: „Wann haben Sie das Fahrzeug denn verkauft?“

Liegt die Übergabe des Fahrzeugs noch kein halbes Jahr zurück, wird die Angelegenheit für den Händler bekanntlich deutlich komplizierter. Er muss der Vermutung entgegentreten, dass der nun aufgetretene Defekt bei Übergabe schon vorhanden oder zumindest angelegt war – eine vergleichsweise hohe Hürde. Selbst vom Kunden gegengezeichnete Übergabeprotokolle oder aber der Umstand, dass der Kunde seither mehrere Tausend Kilometer gefahren ist, reichen manchem Richter nicht aus. Es ist eben auch für Gerichte bequem, sich schnell auf die für den Kunden günstige Beweislast zu berufen.

Ein schwieriges, aber nicht aussichtsloses Unterfangen für die Händler, denn an dieser Stelle kommen wir auf die berechtigte Frage unserer Mitglieder zurück: „Muss ich dafür wirklich aufkommen, auch wenn das Fahrzeug schon zehn Jahre alt ist und 120.000 Kilometer gelaufen hat?“ Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang tatsächlich eine Ausnahme vor, bei der nicht vermutet wird, dass der Defekt schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen hat: Natürlicher Verschleiß!

Doch wie schwer sich die Gerichte bei der Beantwortung der Frage nach natürlichem Verschleiß tun, verdeutlichen zwei fast zeitgleich ergangene Urteile aus den letzten Wochen:

Das AG Buxtehude (Urt. v. 07.03.2019) zeigte sich händlerfreundlich. Es hatte einen Fall mit einem 13 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 147.000 Kilometern zu entscheiden. Obwohl es schon nach wenigen Wochen ein Problem mit dem Anlasser gab, kam die Kundin mit ihrer Klage auf Rückabwicklung nicht durch. Bei einem so alten Pkw müsse jederzeit damit gerechnet werden, dass einzelne Teile kaputtgehen, so der Richter. Dies gelte insbesondere für Verschleißteile wie den Anlasser.

Zugunsten des Kunden hatte das OLG Brandenburg (Urt. v. 01.03.2019) nur wenige Tage zuvor geurteilt. Bei dem 12 Jahren alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 123.000 Kilometern hatte sich die Steuerkette gelängt. Der Gerichtssachverständige war der Ansicht, die Längung der Steuerkette sei „ungewollter Verschleiß“. Was genau das ist, weiß kaum einer. Freuen konnte sich aber der Kunde. Er durfte das Auto zurückgeben.

BVfK-Anmerkung:

Die Unsicherheit der Gerichte wird hier greifbar. Leider wird man den Eindruck nicht los, dass sich manche Richter nicht die Mühe machen, die Verschleißfrage zu klären, sondern voreilig auf die Beweisvermutung zugunsten des Kunden abstellen. Doch es gibt immer wieder Hoffnungsschimmer wie das Urteil aus Buxtehude. Es lohnt sich jedenfalls, jede Kundenbeanstandung auf natürlichen Verschleiß zu hinterfragen.

Zudem sollte der Fahrzeugzustand bei Übergabe gut dokumentiert werden. Nutzen Sie hierfür den BVfK-Fahrzeugcheck. Oftmals kann es auch Sinn machen, den Kunden über mögliche Ausfallrisiken aufzuklären. Der BVfK-Vertragszusatz „Defektprognose“ macht es Ihnen in solchen Fällen leicht. Sollte es doch einmal Schwierigkeiten mit Ihrem Kunden geben, zögern Sie nicht die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren. Hierfür steht Ihnen im Mitgliederbereich das Kontaktformular „Ersteinschätzung“ zur Verfügung.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.09.2019: BVfK-IAA-Händlerabend

Das BVfK-Team lädt wieder zum traditionellen BVfK-IAA-Händlerabend ein, der wie gewohnt in Bad Homburg, gut erreichbar und dennoch nur 17 S-Bahn-Minuten vom Messegelände entfernt ist. Ein weiterer Vorteil sind Übernachtungspreise ohne exorbitante IAA-Aufschläge. 

Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.

Weitere Informationen sowie Online-Anmeldung finden Sie hier: 

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

02.05.2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen" 

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